Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu vielen Themen rund um Spitex Höfe. Wir erklären, wie wir arbeiten, welche Leistungen wir anbieten und wie die Anmeldung abläuft. Wenn etwas unklar bleibt oder Sie lieber persönlich mit uns sprechen möchten, sind wir jederzeit per E-Mail oder Telefon für Sie da.
Leistungen Spitex Höfe

Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Feusisberg, Freienbach und Wollerau können die Dienstleistungen von Spitex Höfe in Anspruch nehmen. Wir stehen Ihnen unabhängig von Einsatzdauer, Weg und finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung.

Wir bieten umfassende Dienstleistungen an: Pflege, Betreuung und Beratung, Akut- und Übergangspflege, Psychiatriepflege, Palliative Care, hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Spitex Plus (inkl. Betreuung, erweiterte Hauswirtschaft, Fusspflege oder Massage). Die Grenzen liegen dort, wo eine häusliche Pflege aus fachlichen, menschlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr tragbar ist und alternative Betreuungsmöglichkeiten gesucht werden müssen.

Unser Pflegeteam ist täglich von 7.00 bis 22.00 Uhr für Sie im Einsatz, auch an Wochenenden und Feiertagen. Hauswirtschaftliche Einsätze finden von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr statt.

Ja, auch in diesen Situationen sind wir für Sie da. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine individuelle Betreuung und auf Diskretion.

Ja, im Rahmen unseres Spitex-Plus-Angebots bringen wir Sie in die Arztpraxis, warten dort auf Sie und bringen Sie wieder nach Hause. Auch die Besorgung von Hilfsmitteln ist möglich, entweder durch Beratung zu externen Partnern oder direkt im Rahmen eines Spitex-Plus-Auftrags.

Nein, aktuell bieten wir keinen Nacht- oder Notfalldienst an. In dringenden medizinischen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, den ärztlichen Notfalldienst oder den Notruf 144.
Anmeldung und Organisation der Einsätze

Sie können sich telefonisch, per E-Mail oder via OPAN-Button auf unserer Webseite bei uns melden. Wir klären mit Ihnen den Bedarf und organisieren die notwendigen Einsätze.

Die Bedarfsabklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, den genauen Pflege- und Unterstützungsbedarf festzulegen. Sie erfolgt in Absprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin und muss regelmässig überprüft werden. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Abklärung.

Aus organisatorischen Gründen ist dies nicht möglich. Sollte es jedoch ein schwerwiegendes zwischenmenschliches Problem geben, finden wir eine Lösung.

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden im Voraus. In Notfällen suchen wir eine individuelle Lösung. Nicht abgesagte Einsätze werden verrechnet.

Unser Team besteht aus bestens ausgebildeten Fachpersonen – von Pflegehelferinnen mit SRK-Ausweis bis zu diplomierten Pflegefachpersonen mit Zusatzausbildungen. Qualität und Professionalität stehen bei uns an erster Stelle.

Falls unsere Mitarbeitenden einen Schaden an Ihrem Mobiliar verursachen, melden Sie uns diesen bitte innerhalb von vier Tagen. Die Haftung richtet sich nach dem Zeitwert des Gegenstands.

Unsere Service-Center-Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. Sie sind von Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.00 und von 14.00 bis 16.00 Uhr erreichbar. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Ausserhalb der genannten Zeiten haben Sie die Möglichkeit, uns per E-Mail zu kontaktieren oder eine Nachricht auf unserem Telefonbeantworter zu hinterlassen. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Kosten und Finanzierung

Anfang des Folgemonats erhalten Sie die Rechnung. Ärztlich verordnete Pflegeleistungen rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab. Sie bezahlen nur die Patientenbeteiligung oder hauswirtschaftliche Leistungen. Die Krankenkasse stellt Ihnen separat den Selbstbehalt und die Franchise in Rechnung. Bei Fragen oder Zahlungsschwierigkeiten melden Sie sich frühzeitig bei uns.

Im Kanton Schwyz müssen Klientinnen und Klienten für Pflegeleistungen der Spitex eine Patientenbeteiligung von maximal 7.65 Fr. pro Tag zahlen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen mit IV-, MV- oder UV-Abrechnung sind davon ausgenommen.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Pflege und Betreuung zu Hause, zum Beispiel bei Krankheit, nach einem Unfall oder nach der Geburt eines Kindes. Dazu können auch hauswirtschaftliche Leistungen gehören, sofern sie ärztlich verordnet und medizinisch begründet sind. In diesem Fall werden die Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung abgerechnet. Franchise, Selbstbehalt und Patientenbeteiligung gehen zulasten der versicherten Person. Leistungen, die nicht ärztlich verordnet sind oder über den Grundversorgungsauftrag hinausgehen, zum Beispiel Begleitungen oder zusätzliche Unterstützungsangebote, müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, übernimmt diese je nach Vertrag bestimmte Leistungen ganz oder teilweise.

Nicht gedeckte Leistungen müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Je nach Situation können Ergänzungsleistungen oder eine Hilflosenentschädigung einen Teil der Kosten übernehmen. Informationen dazu erhalten Sie bei der AHV oder IV Stelle Ihres Wohnkantons.
Fachstelle Frühe Kindheit

Die Fachstelle Frühe Kindheit Höfe unterstützt Eltern und Betreuungspersonen von Kindern ab Geburt bis zum 5. Lebensjahr. Wir begleiten Sie bei Fragen zu Themen wie Pflege, Ernährung, Entwicklung und Gesundheit. Zusätzlich bieten wir Erziehungsberatung, um Eltern bei alltäglichen Erziehungsfragen zu unterstützen – etwa beim Umgang mit Trotz, Aggressionen, Streit oder Eifersucht. Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit und praktische Lösungsansätze zu geben. Sie haben zudem die Möglichkeit, eine Drei-Jahres-Entwicklungskontrolle für Ihr Kind wahrzunehmen. In einer eineinhalbstündigen Sitzung schauen wir gemeinsam mit Ihnen die Fortschritte Ihres Kindes an und beantworten Ihre Fragen. In Zusammenarbeit mit den Schulen der Gemeinden Freienbach und Wollerau bieten wir Ihnen auch individuelle Beratungsgespräche bei Fragen rund um die Entwicklung und Erziehung Ihrer Kinder von sechs bis zehn Jahren an.

Unsere Fachpersonen beraten Sie regelmässig in allen Höfner Gemeinden , im Spitex-Stützpunkt oder nach Vereinbarung auch bei Ihnen zu Hause. Zudem bieten wir Unterstützung per Telefon oder E-Mail an. Die Beratungen sind unentgeltlich, es fällt lediglich eine einmalige Einschreibegebühr an. Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Freienbach und Wollerau wird diese Gebühr durch die entsprechende Gemeinde übernommen. Bitte verwenden Sie die dafür vorgesehenen Gutscheine.

Ja, wir bieten verschiedene Kurse für Eltern mit Babys an, darunter Babymassage, Tragetuch, Rückbildung und Babyschwimmen. Zudem organisieren wir verschiedene Veranstaltungen wie Elterntreffs mit spannenden Vorträgen sowie Still- und Schoppen-Cafés. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt, daher empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung.

Ja, wir bieten Beratung auf Englisch an. Für weitere Sprachen können wir bei frühzeitiger Anmeldung eine dolmetschende Person organisieren. Die Kosten für die Übersetzung besprechen wir individuell mit Ihnen.

Nein, wir bieten keine direkte Babysitter-Vermittlung an. Wir können Ihnen jedoch Anlaufstellen nennen, die Ihnen weiterhelfen.
Organisation und Mitgliedschaft Spitex Höfe

Spitex Höfe ist ein gemeinnütziger, politisch und konfessionell neutraler Verein, der die spitalexterne Versorgung in den Gemeinden Feusisberg, Freienbach und Wollerau sicherstellt. Unser Ziel ist es, Menschen zu unterstützen, damit sie möglichst lange selbstständig und in ihrem gewohnten Umfeld leben können. Der Verein besteht aus einem Vorstand und einem Betrieb, der die Dienstleistungen professionell umsetzt.

Mitglied werden können natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Durch Ihren Mitgliederbeitrag engagieren Sie sich aktiv für die Spitex in Ihrer Region und unterstützen unsere Arbeit. Zudem haben Sie Stimmrecht an der Generalversammlung.

Spenden und Legate ermöglichen es uns, zusätzliche Angebote und Projekte wie Spitex Plus weiterzuentwickeln und auszubauen. Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, sodass Ihr Beitrag vollständig unseren Klientinnen und Klienten zugutekommt. Gerne beraten wir Sie auch, wenn Sie Spitex Höfe in Ihrem Testament berücksichtigen möchten.