Anmeldung/Einsatzplanung

  • Wer kann Spitex Leistungen beziehen?

    Die Leistungen der Spitex Höfe stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Feusisberg, Freienbach und Wollerau zur Verfügung. Die Einsätze werden unabhängig von Einsatzdauer, Weg und finanziellen Möglichkeiten der Kundinnen / der Kunden (Versorgungspflicht) erbracht.

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  • Wieso muss zuerst eine Bedarfsabklärung gemacht werden?

    Gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV Art. 8), einem Administrativvertrag sowie dem Leistungsauftrag mit Gemeinden Feusisberg, Freienbach und Wollerau sind wir verpflichtet, bei Ihnen eine Bedarfsabklärung für Pflege und Hauswirtschaft vorzunehmen. Dabei wird der Umfang der Dienstleistungen der Pflege in Rücksprache mit dem zuweisenden Arzt ermittelt und auf dem Bedarfsmeldeformular zuhanden der Krankenkassen sowie in der Leistungsvereinbarung (Vertrag) mit Ihnen festgehalten.

    In einem Gespräch mit Ihnen wird der Dienstleistungsbedarf abgeklärt. Dabei entsteht pro Abklärung ein Zeitbedarf von mindestens 1 ½ Stunden oder mehr.

    Die Bedarfsabklärung muss periodisch wiederholt und der Umfang der Dienstleistungen allenfalls den veränderten Umständen angepasst werden. Bei substantiellen Veränderungen des Leistungsumfangs muss mit Ihnen ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

    Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Bedarfsabklärung. Diese können verlangen, dass ihnen einzelne Elemente aus der Bedarfsabklärung mitgeteilt werden.

    Sie, als Klientin oder Klient, haben jederzeit das Recht auf Einsicht in Ihre Unterlagen.

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  • Wie sind die Einsatzzeiten der Spitex Höfe?

    Das Spitex-Pflegeteam ist von Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage von 07.00 bis 22.00 Uhr für Sie im Einsatz. Hauswirtschaftliche Einsätze werden von Montag – Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr geleistet. Wir unterstützten unsere Klientinnen und Klienten auch im letzten Lebensabschnitt. Hierfür haben wir einen Pikettdienst eingerichtet, welchen unseren Klientinnen und Klienten auch über Nacht kontaktieren können.

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  • Können vereinbarte Einsätze pünktlich eingehalten werden?

    Wir bemühen uns, die mit Ihnen vereinbarten Einsatzzeiten einzuhalten. Sollte dies aus unvorhergesehenen Gründen nicht möglich sein, benötigen wir einen zeitlichen Spielraum von plus/minus 30 Minuten auf vereinbarten Einsatzzeitraum. Falls wir diesen Zeitrahmen einmal nicht einhalten können, werden Sie von uns telefonisch benachrichtigt.

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  • Was muss ich machen, wenn ich zum Zeitpunkt des Spitex Einsatzes kurzfristig einen anderen Termin wahrnehmen muss?

    Nehmen Sie so schnell wie möglich mit der Spitex Einsatzplanung Kontakt auf, um die spezielle Situation zu besprechen. Wir versuchen eine Lösung zu finden.

    Prinzipiell gilt, dass ein geplanter Einsatz 24h vorher abgesagt oder verschoben werden muss. In Ausnahmefällen kann eine Sonderregelung getroffen werden. Nicht abgesagte Einsätze werden verrechnet.

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  • Wie sind die Spitex Mitarbeitenden ausgebildet?

    Die Spitex Höfe beschäftigt sehr gut qualifiziertes und motiviertes Fachpersonal mit Abschlüssen – von Pflegehelferinnen mit SRK-Ausweis bis zu Pflegefachpersonen mit Diplom bzw. Abschluss einer höheren Fachschule Pflege, zum Teil mit Zusatzausbildungen in verschiedenen Fachbereichen.

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  • Kann ich wünschen, welche Person mich betreut?

    Nein, dies ist organisatorisch leider nicht umsetzbar. Sollte jedoch ein schwerwiegendes zwischenmenschliches Problem bestehen, sind wir bemüht, dass jene bestimmte Person, nicht mehr zu Ihnen in den Einsatz kommt.

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  • Nach welchen Qualitätsmerkmalen arbeitet die Spitex Höfe?

    Die Spitex Höfe arbeitet nach einheitlichen Qualitätsstandards, fachlichen Einsatzkriterien und sieht sich der Qualität verpflichtet. Arbeitsabläufe und Dienstleistungen werden regelmässig überprüft und wo nötig angepasst. Die Organisation legt Wert auf professionelles, gut ausgebildetes Personal und beteiligt sich an qualitätssichernden Massnahmen.

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  • Was muss ich machen, wenn eine Spitex-Mitarbeiterin einen Schaden an meinem Wohnungsmobiliar verursacht?

    Verursachen Mitarbeitende unserer Organisation Schäden an Ihrem Wohnungsmobiliar, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden und nicht auf altersbedingte Materialermüdung zurück zu führen sind, müssen diese von Ihnen innerhalb einer Frist von 4 Tagen Ihrer Bezugsperson oder der zuständigen Führungsperson gemeldet werden.

    Der Umfang der Haftung bestimmt sich nach dem Zeitwert des beschädigten Gegenstandes. Jegliche weitere Haftung (z.B. für unfallbedingte körperliche Schäden), die nicht durch die Mitarbeitenden versursacht worden sind, ist ausgeschlossen.

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  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfsmaterial benötige?

    Auf unserem Merkblatt «Unsere Partner» finden Sie die wichtigsten Anlaufstellen. Wir beraten Sie auch gerne beim Bedarfsabklärungsgespräch oder nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt auf.

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  • Bringt die Spitex das Putzmaterial mit?

    Nein. Die Spitex verwendet ihr Putzmaterial. Sie müssen dafür besorgt sein, dass das nötige Putzmaterial vorhanden ist und funktioniert.

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